AGB – RKFM Facility Management & Handwerk
Rechtliches · RKFM Weinheim

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit mit RKFM – Facility Management & Handwerk für alle Leistungen in Gebäudereinigung, Fenster- & Glasreinigung, Trockenbau & Innenausbau, Hausmeisterservice und Bauendreinigung.

Stand: August 2026 Bergstraße 31, 69469 Weinheim 11 Paragraphen
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der RKFM – Facility Management, Bergstraße 31, 69469 Weinheim (Inhaber: Dr. Gilbert Wenzel, vertreten durch Enrico Ungelenk, Geschäftsführer) — nachfolgend „RKFM“ oder „wir“. Bei Fragen zu diesen Bedingungen erreichen Sie uns jederzeit über unsere Kontaktseite.
§ 1

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen RKFM – Facility Management & Handwerk, Bergstraße 31, 69469 Weinheim, und ihren Kunden über Leistungen in den Bereichen Gebäudereinigung, Fenster- & Glasreinigung, Trockenbau & Innenausbau, Hausmeisterservice und Bauendreinigung sowie damit zusammenhängende Nebenleistungen.
  2. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Gewerbe, Hausverwaltungen, Praxen, öffentliche Auftraggeber) als auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Soweit einzelne Regelungen nur für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
  3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringen. Sie gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
  4. Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für zukünftige Geschäfte mit Unternehmern, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssen.
§ 2

Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Vertragsangebot abzugeben.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot in Textform (z. B. per E-Mail, Brief oder über unser Kontaktformular) annimmt oder wir eine Beauftragung des Kunden in Textform bestätigen.
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsschluss nicht. Spätere Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  4. Angaben in Prospekten, auf der Website oder in allgemeinen Leistungsbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot.

Angebote erstellen wir kostenlos und unverbindlich — Anfragen von Montag bis Donnerstag in der Regel innerhalb von 24 Stunden, freitags und am Wochenende eingehende Anfragen am folgenden Montag.

§ 3

Leistungsumfang

  1. Art, Umfang und Turnus der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
  2. Zum Leistungsspektrum von RKFM gehören insbesondere:
    • Gebäudereinigung (Unterhalts- und Grundreinigung von Büros, Gewerbe- und öffentlichen Gebäuden)
    • Fenster- & Glasreinigung (Fassaden, Glasfronten, Schaufenster)
    • Trockenbau & Innenausbau (Trennwände, Decken, Ausbauarbeiten)
    • Hausmeisterservice (Wartung, Kleinreparaturen, Außenanlagen)
    • Bauendreinigung (übergabefertige Reinigung nach Bau- und Renovierungsarbeiten)
  3. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.
  4. Wir sind berechtigt, uns zur Leistungserbringung geeigneter und sorgfältig ausgewählter Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer zu bedienen. Unsere vertragliche Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
§ 4

Preise & Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.
  2. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Verzugszins beträgt gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB). Gegenüber Unternehmern können wir zusätzlich die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Bei Daueraufträgen sind wir berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten in Textform anzupassen, wenn sich unsere Kosten (insbesondere Tariflöhne der Gebäudereinigung, Material- und Energiekosten) nachweislich ändern. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 %, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu.
  5. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 5

Termine & Ausführung

  1. Ausführungstermine und -zeiten werden individuell mit dem Kunden vereinbart. Verbindlich sind nur in Textform bestätigte Termine.
  2. Leistungs- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt und sonstigen von uns nicht zu vertretenden Hindernissen, z. B. Unwetter, Pandemie, behördliche Anordnungen, Arbeitskampf oder Ausfall von Vorlieferanten. Wir informieren den Kunden unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer solcher Hindernisse.
  3. Kann eine Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere fehlender Zugang zum Objekt, siehe § 6), nicht zum vereinbarten Termin erbracht werden, gilt die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen als geschuldet; ein Nachholtermin wird nach Möglichkeit angeboten.
  4. Witterungsabhängige Arbeiten (insbesondere Fenster-, Glas- und Außenreinigung) können bei ungeeigneter Witterung in Abstimmung mit dem Kunden verschoben werden, ohne dass hieraus Ansprüche gegen uns entstehen.
§ 6

Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde gewährleistet zu den vereinbarten Zeiten den ungehinderten Zugang zu den zu bearbeitenden Räumen, Flächen und Objektbereichen (einschließlich erforderlicher Schlüssel, Codes oder Transponder).
  2. Der Kunde stellt unentgeltlich Strom und Wasser in dem für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang zur Verfügung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Der Kunde informiert uns vor Leistungsbeginn über Besonderheiten des Objekts, insbesondere empfindliche Oberflächen und Materialien, bekannte Schäden oder Vorschäden, sicherheitsrelevante Bereiche, Alarmanlagen sowie besondere Hygiene- oder Sicherheitsvorschriften.
  4. Wertgegenstände sowie besonders empfindliche oder lose Gegenstände sind vom Kunden vor Leistungsbeginn zu sichern oder zu entfernen bzw. uns ausdrücklich zu benennen.
  5. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, können wir den hierdurch entstehenden Mehraufwand in angemessenem Umfang berechnen; für Verzögerungen oder Schäden, die auf der unterlassenen Mitwirkung beruhen, haften wir nicht.
§ 7

Reklamation & Nacherfüllung

  1. Der Kunde prüft die erbrachten Leistungen und zeigt erkennbare Mängel unverzüglich an. Bei Reinigungsleistungen sind erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung in Textform zu rügen, da der Leistungszustand danach nicht mehr zuverlässig festgestellt werden kann. Für Unternehmer gilt ergänzend § 377 HGB.
  2. Die verspätete Rüge lässt bei Verbrauchern die gesetzlichen Mängelrechte unberührt; sie kann jedoch die Beweislage zulasten des Kunden beeinflussen.
  3. Bei berechtigten Mängeln sind wir zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung) berechtigt und verpflichtet. Die Nachbesserung erfolgt innerhalb angemessener Frist, bei Reinigungsleistungen in der Regel innerhalb von 2 Werktagen.
  4. Schlägt die Nachbesserung auch im zweiten Versuch fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz nach Maßgabe von § 8) zu.
§ 8

Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Für Schäden an Oberflächen und Materialien, deren besondere Empfindlichkeit uns entgegen § 6 Abs. 3 nicht mitgeteilt wurde, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  5. Wir unterhalten eine Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch stellen wir dem Kunden einen Versicherungsnachweis zur Verfügung.
§ 9

Vertragslaufzeit & Kündigung bei Daueraufträgen

  1. Einmalige Leistungen (z. B. Bauendreinigung, einzelne Grundreinigungen, einzelne Trockenbau-Projekte) enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.
  2. Bei wiederkehrenden Leistungen (Daueraufträgen, z. B. Unterhaltsreinigung, laufender Hausmeisterservice) ergibt sich die Vertragslaufzeit aus dem jeweiligen Vertrag. Ist keine Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
  3. Daueraufträge können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
  4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist.
  5. Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 10

Datenschutz

  1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, soweit dies zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
  2. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Ihren Rechten als betroffene Person und zu unseren Kontaktdaten in Datenschutzfragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Kunden dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Weinheim bzw. das für Weinheim zuständige Gericht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG).
  4. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand dieser AGB: August 2026 · RKFM – Facility Management, Weinheim

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